Saisoncamping am Camping Passrucker
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Campingplatz Passrucker (im Folgenden „Campingplatz“ genannt) und Saison- bzw. Dauercampern (im Folgenden „Camper“ genannt), die für eine längere Dauer einen Stellplatz mieten.
1.2. Diese AGB gelten zusätzlich zur allgemeinen Platzordnung und den allgemeinen AGB des Campingplatzes. - Vertragsabschluss und Vertragsdauer
2.1. Der Vertrag zwischen dem Campingplatz und dem Camper wird durch die Reservierung und die schriftliche Bestätigung seitens des Campingplatzes geschlossen.
2.2. Der Vertrag hat eine festgelegte Laufzeit, die sich entweder auf eine Saison oder einen individuell vereinbarten Zeitraum bezieht.
2.3. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung bedarf einer erneuten schriftlichen Vereinbarung. - Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Höhe der Miete für den Stellplatz wird im Vertrag festgelegt und gilt für die gesamte Saison bzw. den vereinbarten Zeitraum.
3.2. Die Bezahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsfristen. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, eine Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen.
3.3. Im Mietpreis sind Stromkosten, Müllgebühren sowie die Tourismussteuer nicht enthalten. Diese werden separat abgerechnet.
– Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet und am Ende der Saison bzw. Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.
– Für die Müllentsorgung wird eine Pauschale erhoben.
– Die Tourismussteuer ist vom Camper zusätzlich zu entrichten und richtet sich nach den jeweils gültigen kommunalen Bestimmungen.
3.4. Im Mietpreis inbegriffen ist die Nutzung eines Stellplatzes, sowie die Nutzung der Sanitäranlagen, des Spielplatzes, des Pools, des Grillplatzes, der Sauna und des Parkplatzes.
3.5. Bei Zahlungsverzug behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Stellplatz neu zu vergeben. - Nutzung des Stellplatzes
4.1. Der zugewiesene Stellplatz darf ausschließlich vom Camper und den im Vertrag genannten Personen genutzt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
4.2. Der Stellplatz darf nur für die vereinbarten Zwecke, in der Regel als Urlaubs- oder Erholungsplatz, genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
4.3. Der Camper ist verpflichtet, den Stellplatz sowie dessen Umfeld sauber und ordentlich zu halten. Anfallender Müll muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
4.4. Bauliche Veränderungen oder feste Installationen auf dem Stellplatz (z. B. Zäune, Bauten) sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Campingplatz zulässig. - Parken während der Wintersaison
5.1. Während der Wintersaison sind Camper verpflichtet, ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen des Campingplatzes zu parken, um die Schneeräumung auf den Stellplätzen und Wegen sicherzustellen. Die Schneeräumung erfolgt nicht bis direkt zur Haustür oder zum Stellplatz des Campers.
5.2. Fahrzeuge, die die Schneeräumung behindern, können auf Kosten des Campers entfernt werden. - Haftung und Versicherung
6.1. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden oder Verluste an den vom Camper eingebrachten Gegenständen, wie Wohnwagen, Vorzelte, Fahrzeuge oder persönliche Gegenstände.
6.2. Der Camper ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung für den Wohnwagen und andere Eigentümergegenstände abzuschließen.
6.3. Der Camper haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Familienmitglieder oder Gäste am Eigentum des Campingplatzes oder Dritten gegenüber verursacht werden.
6.4. Der Camper ist verpflichtet, für alle auf dem Stellplatz genutzten Gasinstallationen (z. B. Gasflaschen, Gasherde, Heizungen) eine gültige Gasprüfung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften durchzuführen und die entsprechenden Prüfbescheinigungen dem Campingplatz auf Verlangen vorzulegen. Ohne eine gültige Gasprüfung ist der Campingplatz berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. - Kündigung des Vertrags
7.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
7.2. Der Campingplatz ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Camper trotz Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder der Platzordnung verstößt (z. B. Zahlungsverzug, unsachgemäße Nutzung des Stellplatzes, Störung des Platzfriedens).
7.3. Im Falle einer Kündigung ist der Camper verpflichtet, den Stellplatz innerhalb von 21 Tagen zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Bei Nichträumung ist der Campingplatz berechtigt, auf Kosten des Campers die Räumung durchzuführen. - Ruhezeiten und Platzordnung
8.1. Die auf dem Campingplatz geltenden Ruhezeiten sind strikt einzuhalten. In der Regel gelten diese von 22 Uhr bis 7 Uhr.
8.2. Der Camper verpflichtet sich, die Platzordnung und alle weiteren geltenden Vorschriften des Campingplatzes einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Platzordnung kann zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen.
8.3. Haustiere sind erlaubt, müssen jedoch stets an der Leine geführt werden und dürfen andere Camper nicht belästigen. - Nutzung der Einrichtungen
9.1. Saison- und Dauercamper können alle gemeinschaftlichen Einrichtungen des Campingplatzes (z. B. Sanitäranlagen, Grillplätze, Spielplätze) gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen verwenden.
9.2. Für Beschädigungen an den gemeinschaftlichen Einrichtungen durch den Camper oder dessen Gäste haftet der Camper. - Höhere Gewalt
10.1. Der Campingplatz haftet nicht für den Ausfall oder die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Stellplatzes oder der Einrichtungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen).
10.2. Sollte der Betrieb des Campingplatzes aufgrund höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft eingestellt werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. - Datenschutz
11.1. Der Campingplatz verarbeitet die persönlichen Daten des Campers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
11.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Campingplatzes zuständige Gericht.